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Der Ritter Dietrich von Ebersberg; die Brüder Simon von Steinau
genannt Steinrück (Steynrucken) und Karl von Steinau genannt Steinrück;
Betz von S...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1406 April 28
Ausfertigung, Pergament, 19 mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1, 2, 3, 11, 12, 16, 17 fehlen; alle Siegel beschädigt, z. T. nur Siegelreste)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... nach Cristus geburt viertzehenhindert iar dar nach in dem sehsten iar uff die Mitwochin nest nach der Palwochen [!]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Dietrich von Ebersberg; die Brüder Simon von Steinau genannt Steinrück (Steynrucken) und Karl von Steinau genannt Steinrück; Betz von Steinau; die Brüder Johann (Hans) von Weyhers (Wihers) und Hermann von Weyhers; Peter von Weyhers, Hermann von Weyhers, Giso von Weyhers und Erhard von Weyhers; die Brüder Engelhard von der Tann, Hertnid von der Tann und Reinhard von der Tann; die Brüder Simon von der Tann und Gawin (Gauwen) von der Tann; die Brüder Wilhelm von der Tann und Adolf von der Tann; Apel von Krayenburg genannt von der Tann bekunden, dass sie auf Bitten Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, des Dekans Giso und des Konvents von Fulda allen, die mit ihrem Besitz nach Fulda reiten, fahren oder gehen, acht Tage vor dem nächsten Bonifatiusabend (achtage vor dem nesten zu kunftigen sente Bonifacien abint) [1406 Mai 28 bis 1406 Juni 4] und acht Tage vor Allerheiligenabend [1406 Oktober 23 bis 1406 Oktober 30] freies Geleit zusichern, damit diese Leute entsprechend der Ablassurkunde des Papstes unbehelligt nach Fulda kommen können. Dasselbe soll auch jeweils für acht Tage nach den genannten Zeiträumen gelten, wenn die Leute Fulda wieder verlassen. Dabei wird nicht unterschieden, ob jemand wegen des Ablasses oder zum Handeln nach Fulda kommt. Die Aussteller versichern für sich, ihre Erben und alle, die von ihnen abhängig sind, die Vereinbarung einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 4, Avers 5, Avers 6, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1406 April 28 4.Siegel von links Aver...
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dietrich von Ebersberg, Ritter]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Simon von Steinau genannt Steinrück]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Karl von Steinau genannt Steinrück]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Betz von Steinau, Johann von Weyhers, Hermann von Weyhers, Peter von Weyhers, Hermann von Weyhers, Giso von Weyhers, Erhard von Weyhers
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Engelhard von der Tann]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hertnid von der Tann]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von der Tann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Simon von der Tann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gawin von der Tann
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Wilhelm von der Tann]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Adolf von der Tann]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Apel von Krayenburg genannt von der Tann
Einer der 19 Siegeler ist nicht namentlich genannt.
Vgl. zur gleichen Thematik Nr. 698.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.