1549 Nov. 25 (Mo, St. Katharinentag) Jörg Conrad von Helmstadt, Vogt zu Wasseralfingen, als Obmann sowie Hans Plochinger, Amtschreiber im Amt Kochenburg, Anthoni Hützler, Vogt zu Abtsgmünd, Lorenz Schick, alter Bürgermeister zu Aalen, und Johann Riß, Stadtschreiber zu Aalen, als Zuspänne und Spruchmänner schlichten Streitigkeiten zwischen Jörg Woellwarth zu Heubach und Hohenroden, Obervogt zu Schorndorf, einerseits und den Brüdern Sigmund und Wilhalm von Woellwarth zu Fachsenfeld und Leinroden andererseits wegen zweier Triebe an der Schafhalde (Scheffhalden) und der Braunenhalde (Praunen Halden), welche die Weiler Röthardt und Attenhofen (Othenhofen) angehen, durch folgenden Spruch: Die von Attenhofen sollen im Muckental unterm Bergacker bis in die Schafhalde, wo Grund und Boden Jörgs von Woellwarth sind, zu den zwei hohen markierten (gelauchten) Buchen, die den Trieb anzeigen, dort umkehren und zum Braunach (Praunach) fahren. Die von Röthardt können diesen Trieb ebenfalls benutzen. Den Trieb an der Braunenhalde anlangend sollen die von Röthardt, wenn die Felder offen sind, bis zum Frechacker treiben, dort umkehren und unten an der Braunenhalde, unterhalb der Lohbäume (Lauchen) mit den drei Kerben, wo Grund und Boden Sigmunds und Wilhalms von Woellwarth sind, durch die Wacholderbüsche vor bis zur Braunen Steige fahren. Die von Attenhofen können diesen Trieb samt den Burgäckern ebenfalls benutzen. - Der Schiedsvertrag wurde zweifach ausgefertigt. Sr.: 1) Jörg Conrad von Helmstadt, ellwangischer Vogt zu Wasseralfingen, 2) Lorenz Schick, alter Bürgermeister zu Aalen, 3) Johann Riß, alter Stadtschreiber zu Aalen, zugleich für die anderen Spruchmänner Ausf. Perg. - 3 Sg. abg. - Rv.: Item Vertrag daß Weiler Rettertt betreffennd unnd daß Weiler Attenhoffenn am Fich-Trib betreffennd ...