Hans Goldstain aus Hagelloch, flüchtig, weil er wider alle Warnungen anderen beim Wildern im württembergischen Forst geholfen und das geschossene Wild angenommen hatte, strenger Strafe verfallen, aber auf sein und seiner Freunde Bitten zur Rückkehr mit der Auflage berechtigt, alle Unkosten und 20 lb h Geldstrafe zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald oder an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U. Bürgen (für 100 fl mit gen. Gütern): Seine Büder Hans und Stefan Mang.