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Hans Kurle, seßhaft zu Riedenberg, wegen Bruchs einer früheren U. erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf seines Vaters und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., künftig nicht mehr nach Esslingen zu gehen, keine Wehr mehr zu tragen, ferner darin einzuwilligen, daß seine Güter von der Obrigkeit in Pflegschaft genommen werden, auch nur mit Wissen und Willen der gesetzten Pfleger etwas zu unternehmen, verspricht eidlich, dies alles zu halten, und schwört U. H. Kurie hatte trotz vielfältiger Warnung, Gefängnis und Strafe wegen Schlemmerei, Spiel und Verschleuderung seines Gutes die gegebene Verschreibung, alle Zechen künftig zu unterlassen, nichts mehr zu versetzen oder zu verschleudern, gebrochen, indem er das alte Tun und Treiben wieder angefangen und aus Furcht vor Strafe flüchtig geworden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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