Gutta, Witwe des Speyrer Bürgers Sifrit Cappus, verschreibt Irmentrud, Kellerin des Herrn C. von Wimpfen, für die ihr in Afterpacht überlassenen benannten Güter des Klosters Maulbronn zu Ober- und Rheinhausen, welche Irmentrud gepachtet hat, eine bestimmte Korngült.