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Hans Schmidt zu Rieden verkauft um ca. 30 fl (ettlich vnd dreyssig gulden) dem daselbst wohnhaften Georg Schmidt einen Platz vor seinem Haus, auf dem der Käufer eine Scheune gebaut hat, und der sich im Obereigentum der Reichsstadt Schwäbisch Hall befindet, wofür derselben jährlich auf Martini als Gülte ein Herbsthuhn und bei allen Besitzwechseln Laudemien in Höhe von 1/20 des Liegenschaftswerts zu entrichten sind, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Den Rechten der Stadt Hall soll vorstehende Transaktion unschädlich sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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