Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Hans Gutter und dessen Erben ein Gut zu Trichenricht (Triechenriet), auf dem zuvor Stefan Schuster gesessen ist, zu Erbgut nach Gewohnheit seines Fürstentums zu Bayern. Hans Gutter soll das Gut nutzen und nießen, nichts davon ohne kurfürstlichen Willen veräußern, es instandhalten und gegen andere vertreten, verteidigen und untersteinen lassen. Er entrichtet dem kurfürstlichen Kasten zu Nabburg jährlich 10 Schilling denarii, 15 denarii Jägergeld, eine Forsthenne, einen Forstkäse (Forstkeß), 10 Forsteier oder 2 denarii. Er ist wie andere arme Leute in der Pflege zu Steuer, Kriegszug und Frondienst (scharwerk) verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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