Hans Mayer von Asselfingen reversiert Wilhelm Krafft d. Ä., geheimer Rat zu Ulm, und Dr. Leo Krafft, Advokat der Stadt Ulm, den Verwaltern der Krafft'schen Lehenschaften und Stiftungen, über die Verleihung des dortigen Lehengut der Krafft'schen Stiftung, das zuvor Thomas Huber bewirtschaftet hatte, als Erblehen. Das Gut besteht aus Haus, Hofraite und Garten, gelegen zwischen Martin Mundbrots Witwe, dem Zehntstadel und der Straße, sowie aus etwa 15 Jauchert Äckern in 28 aufgeführten Stücken und 10,5 Tagwerk Mahd in fünf Grundstücken. Die niedere Obrigkeit besitzen die Krafft, die auch die jährlichen Abgaben von 5,5 Imi Roggen, je 7,5 Imi Hafer und Vesen, 10 Schilling Heller Heugeld und 3 Fastnachtshennen erhalten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen 5 fl., das Erbrecht ist verkäuflich.