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Hans Wiest aus Kohlberg, landflüchtig gewesen und danach zu Neuffen gef., weil er seine Obrigkeit, den Schultheißen zu Kohlberg unter Gotteslästerungen und Schmähungen im Herbst in der Kelter mit bewaffneter Hand bedroht hatte, was im Herbst mehr als zu anderen Zeiten verboten ist und woraus leicht Aufruhr und Empörung hätte erwachsen können, jedoch auf die Fürbitten seines Stiefvaters und anderer Freunde ohne peinliche Strafe wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, seine Gefängniskosten zu bezahlen, und für 100 fl Bürgschaft zu leisten. Er setzt seine Mutter als Bürgin ein, die sich verpflichtet, genannte 100 fl im Falle einer Übertretung dieser U. an die Herrschaft zu bezahlen und mit ihrem Lehen und 2 Tagwerk wiesen, gelegen im "Syffern"-Feld, für die Zahlung zu haften. Bürge: Walburga [Wiest].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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