Hans Vederspil d. J. aus Stuttgart, wegen erneuter Mißhandlung seines Vaters wider die von ihm beschworene Verschreibung abermals einige Tage zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters begnadigt und gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigelassen, bis zu Lichtmeß (2. Feb.) Stuttgart zu verlassen und die Stadt zwei Jahre lang nicht mehr zu betreten, danach ein glaubwürdiges Zeugnis beizubringen, daß er sich in der Zwischenzeit wohl geführt hat, gelobt dies eidlich und schwört U.