Stephan Hocklin zu Uttenhofen verschreibt dem Junker Jakob Berler, der ihm gestattet hat, ca. 2 Tagwerke Wiese in seinem Wald "in den thendelbach, auf dem tiellenberg" zu roden, eine ewige und jährlich auf Martini fällige Herrengülte von 5 sh h und für alle denkbaren Fälle von Besitzveränderungen einen Betrag in gleicher Höhe. Auch namens seiner Erben gelobt der Aussteller die pflegliche Behandlung des Gutes, die Unterlassung unerlaubter Verkäufe, die Anerkennung des vom Lehensherrn bestimmten Gerichtsstandes sowie die pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung.