Notariatsinstrument, wonach Junker Philipp von Seldeneck unter gleichzeitigem Protest gegen die geschehene Eröffnung durch die Oberamtleute in der Ortenau dem Gericht zur Großweier Verbot gegen Schwörer und Gotteslästerer, Nesterausheber, Vogeltödter usw. eröffnet und von dem Gericht die Bestätigung erhält, daß er als ihr Oberherr zu Großweier durch Belehnung Seitens des Markgrafen solches Gebot zu tun berechtigt sei