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Bischof Johann zu Würzburg bekennt, dass er sich mit dem Kloster Langheim geeinigt habe, von dessen in den Ämtern Ebern und Seßlach gesessenen Untertanen die Steuer in Höhe von insgesamt 130 fl. rheinisch für sechs Jahre zu erheben, dagegen sollen diese für diese Zeit befreit sein von allen Frondiensten und Atzungen; auch die drei Dörfer Newses (Neuses a.d. Eichen), Watzendorf und Gosenberg sollen von Frondienst und Atzung befreit sein. - Siegler: Würzburg, Bischof Johann II. von Brunn

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Staatsarchiv Bamberg
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