Bernde Kerkerinck, seligen Herrn Johans Sohn, und Elseken Kerkeringes, Schwester Hermans und Gerdes Kerkeringes, schließen einen Ehevertrag. Herman und Gerd versprechen ihrer Schwester 2000 rhein. Goldgulden als Brautschatz. 1300 Gulden davon sollen zu Michaelis gezahlt werden, wenn sie ihnen Herr Bernd Kerkerinck, ein Vetter des genannten Berndes, zur Zahlung anweist. Die restlichen 700 Gulden sollen innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung folgen. Stirbt Bernd vor der Heirat, so sollen die 1300 Gulden an Elseken zurückgegeben werden. Stirbt ein Ehepartner ohne lebende Kinder zu hinterlassen, so soll der Überlebende vom Gut des Verstorbenen 500 Gulden behalten, der Rest fällt an die Erben des Verstorbenen zurück, es sei denn, die Ehegatten haben unter sich anders verfügt. Elseke erhält außerdem Kleider und Kleinodien, wie es zur Zeit in Münster üblich ist. Für ihren Vetter Bernd Kerkerinck verbürgen sich die Brüder Bernd, Heydenrich, Kerstian und Ludolff Kerkeringe, für Elseke verbürgen sich ihre beiden Brüder. Außer den Bürgen siegeln Herr Johan van Drolshagen, Herman Warendorp, Johan Warendorp und Gerd Dusaes. feria quinta post dominicam Judica

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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