Stefan Hell zu Osterfing (Ottolfing) verpflichtet sich zur jährlichen Zahlung eines Guldens an den Abt Ambrosius [I. Münzer] und das Kloster St. Emmeram wegen einer Schuld von insgesamt 20 Gulden. Die Schulden hatte Stefan infolge des Kaufs von einem Viertel Land in Otterfing in der Hofmark Vogtareuth von seinem Bruder Hans übernommen, wobei der Gläubigeranspruch zwischenzeitlich vom Propst von Vogtareuth, Ulrich Gschwendtner, auf das Kloster St. Emmeram übergegangen war. S:Jörg Labermayr, Propst zu Vogtareuth

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...