Berichte der Forstämter Altensteig, Stuttgart, Stromberg, Schorndorf, Tübingen, Nagold, Kirchheim, Heiden[heim] und Leonberg auf Rundschreiben vom 9. Januar 1630 wodurch den Forstämtern befohlen wurde, an die in ihren Forsten befindliche Adlige, so das kleine Weidwerk entweder aus Gnaden oder von Rechtswegen üben, gelangen zu lassen, solches Weidwerk entweder durch Originalien oder vidimierte Kopien zu Beweisen, oder dessen sich zu enthalten, worauf Teils obrige Forstämter soviel als möglich gewesen hierüber in Erfahrung zu bringen berichtet haben, teils aber auch etliche von Adel selbst darüber Auskunft gegeben haben (Jagdsachen, Kleines Weidwerk)