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Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er von
Apel von Buchenau die Burg Fürsteneck wieder eingelöst und verschiedene
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1358 April 27
Ausfertigung, Pergament, elf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 7 fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristes geburt driczehenhundirt jar in dem acht und funffczigesten jare an dem nestin Fritage vor sente Walpurge tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er von Apel von Buchenau die Burg Fürsteneck wieder eingelöst und verschiedene andere Schulden bezahlt hat: für die Au in Heringen [an der Werra], für Getreide, das Apel dem Abt geliehen hatte, wegen eines Pferdes, von dem der Abt stürzte [?] (eyn meydin dem her den hals abe vil), für die Rodung (rot) bei Suhl, für zwei Pferde, eines bei Hain [?] (vor dem Hayn), eines vor Würzburg, ein halbes Fuder Wein und Lebensmittel in Gerstungen erhält Apel 800 Schilling guter Tournosen Hersfelder Währung und 700 Pfund guter Heller Fuldaer Währung. Apel gewährt dem Abt einen Zahlungsaufschub bis Walpurgis des kommenden Jahres [1359 Mai 1]. Damit erwirbt Apel wiederkäuflich Einkünfte aus der Bede der Stadt Hünfeld oder aus anderen Einkünften des Abtes in Höhe von 80 Schilling guter Tournosen Hersfelder Währung und 70 Pfund Heller Fuldaer Währung. Zahlungstermin ist Michaelis [29. September]. Die Summe wird nach Wunsch in Buchenau, Hersfeld oder zwei Meilen um Hersfeld herum gezahlt. Der Wiederkauf soll bis Walpurgis [Mai 1] geschehen. Apel kann die Einkünfte verkaufen; er kann die Wiederlösung verlangen, muss dies aber einen Monat vorher ankündigen. Zahlt der Abt nicht, müssen die Burgen des Abtes ihm vierteljährlich Abgaben leisten. Verlangt der Abt den Rückkauf, muss er dies einen Monat vor Walpurgis [Mai 1] ankündigen. Die 800 Schilling Tournosen sollen mit Gulden, Silber, Tournosen [?] oder alten Hellern Hersfelder Währung bezahlt werden; gleiches gilt für die 700 Pfund Heller Fuldaer Währung. Als Bürgen werden benannt: Ritter Giso von Haun (Gyso von Hune), Heinrich von Haun (Hune), Friedrich (Fritsche) von Hattenbach, Heinrich von Mansbach, Johann (Hans) Trott, Heinrich vom Stein, Otto von Romrod, Erkenbrecht von Schenkenwald, Eberhard von Buchenau und Johann (Hans) von Benhausen; ausfallende Bürgen werden nach Aufforderung binnen Monatsfrist ersetzt. Die Bürgen versprechen, bei Zahlungsausfall nach Aufforderung in Hersfeld oder Hohenberg [bei Homberg-Efze?] in Hessen mit jeweils einem Knecht und einem Pferd in einer offenen Herberge Einlager zu leisten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 8, Avers 9, Avers 10, Avers 11)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Heinrich]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Giso von Haun, Heinrich von Haun, Friedrich von Hattenbach, Heinrich von Mansbach, Johann Trott, [Heinrich vom Stein], Otto von Romrod, Erkenbrecht von Schenkenwald, Eberhard von Buchenau, Johann von Benhausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.