Hans Lottersch von Dettingen Schloßberg, wegen Verschwendung und wegen schlechter Behandlung seiner Ehefrau zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, von seinem liegenden und beweglichen Vermögen nichts zu versetzen oder zu verkaufen, es sei denn im Beisein und mit Wissen und Erlaubnis seiner Freundschaft, gelobt ferner, seinen Besitz in gutem Zustand zu erhalten, seine Frau künftig nicht mehr zu schlagen, sondern wie ein Biedermann zu behandeln, und schwört U.