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Jacob und sein Sohn Borich, beide Juden, zu Neckarwestheim ("Kaltenwestenn"), verpflichten sich, damit Borich freigelassen wird, ihr Leben lang weder dem Herzog noch seinen Untertanen Geld zu leihen, ihn nicht vor ein ausländisches Gericht zu rufen, ihre Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwören Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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