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Herzogtum Westfalen, Forstarchiv (Bestand)
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Dienststellenverwaltung, Forstbestand, Pflege und Verbesserung des Gehölzes, Haupt- und Nebennutzung der Forsten, Marken, Zu- und Abgang von Forstgrund, Jagd- und Spanndienste, Jagdrechte, Fischereisachen, Forsteinkünfte, Rechnungen.
Bestandsgeschichte: Mischbestand unterschiedlicher Provenienzen: Hofrat, Hofkammer, Geheime Konferenz, Landdrost und Räte, Oberkellnerei, Offizialate Köln und Werl, Westfälisches Forstamt, Bergamt Olpe, Oberjägermeister und Oberforstmeister in Hirschberg, Drost zu Bilstein, Richter Kreilmann in Erwitte, Oberforstkolleg Darmstadt, Hessisches Forstkolleg, Prozessakten von Klöstern.
Form und Inhalt: Auf dem am 26. März 1590 in Stockum gehaltenem Holzgericht wurde die erste Holzordnung für die Marken des Möhne- Ruhrstranges im Herzogtum Westfalen beschlossen. file://fn@01 In insgesamt 33 Paragraphen werden Kultur, Erhaltung, Schutz und Benutzung der Forsten, die Zulässigkeit und Art des Weidegangs und der Mast, sowie das Kohlenbrennen in den Waldungen abgehandelt. Ein Holzförster und Forstbedienstete (Holzknechte, Selhauer und Scharleute) hatten über ihre Einhaltung zu wachen. Kurfürst Max Heinrich hat diese Verordnung am 20. Oktober 1666 als "Wald- und Holtz-Ordnung im Hertzogthumb Westphalen" erneut publizieren lassen. file://fn@02
Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts entwickelte sich eine Fachbehörde: das Westfälische Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg. Unter der Leitung eines Oberjägermeisters - später Oberjäger- und Oberforstmeisters - bearbeiteten ein Oberförster, ein Jagdadvokat und ein Forstschreiber alle bei der Verwaltung und Nutzung der landesherrlichen Forsten und Jagden anfallenden Fragen. Sie wurden dabei von 9, 13 bzw. 15 Jägern und Förstern in den einzelnen Revieren des Herzogtums Westfalen unterstützt. file://fn@03 Die Beamten waren der Hofkammer verantwortlich und hatten deren Anordnungen zu befolgen.
Das Westfälische Jagd- und Forstamt besaß eine beschränkte Strafgewalt. Es konnte wegen "Wald- und Jagdfrevels" Brüchtenstrafen verhängen, gegen die beim Hofrat Appellation eingelegt werden konnte. file://fn@04 Neben der Strafgewalt, die wohl auf das jährlich veranstaltete "Holtz-Gericht" zurückzuführen ist, übte das Jagd- und Forstamt auch eine beschränkte Zivilgerichtsbarkeit aus. Es war zuständig für Streitigkeiten, die mit Jägern oder anderen Forstleuten in Jagd- und Forstangelegenheiten entstanden. Appellation gegen seine Entscheidungen konnte wiederum beim Hofrat in Bonn eingelegt werden. file://fn@05
Der vorliegende Aktenbestand gelangte zusammen mit den Forstakten der Regierung Arnsberg in den Besitz des Staatsarchivs (Zgg. 61/1940 und Zgg. 4/1942). In Arnsberg wurde 1841 ein "Repertorium der reponierten Forstregistratur aus der kurkölnischen Verwaltungsperiode" angelegt (siehe Repertoriensammlung des Staatsarchivs). Darin wurden aale dort vorhandenen Forst-, Jagd- und Fischereiakten etwa bis zum Jahre 1802, ohne Rücksicht auf ihre Provenienz nach Sachgesichtspunkten geordnet, aufgeführt. So ist es auch zu erklären, daß in diesem Bestand, der leider nur einen Teil der 1841 noch vorhandenen Akten umfaßt, neben Akten des Hofrats, der Hofkammer, von Landdrost und Räten in Arnsberg und in Einzelfällen auch Aktenbänden einzelner Klöster aus dem Bereich des ehemaligen Herzogtums Westfalen vorhanden sind, so daß es in einigen Fällen sogar zu Doppelüberlieferungen kommt.
Der Bestand "Herzogtum Westfalen Forstarchiv" wurde neu verzeichnet. Soweit sich die Provenienz der Aktenbände genau bestimmen ließ, wird sie in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben. Bei der Neuordnung des völlig durcheinander geratenen Bestandes wurde an Hand der zum größten Teil noch erkennbaren alten Signaturen versucht, die Ordnung von 1841 wiederherzustellen. Auseinandergerissene Serien wurden wieder zusammengefaßt. Aktenfaszikel ohne Signatur dem Sachschema eingegliedert.
Münster im März 1977 U. Schnorbus
[Die Akten decken nicht nur die Tätigkeit der kurfürstlichen Forstbehörden ab, die sich im Laufe des 18. Jahrhunderts zum Westfälischen Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg entwickelte. Abschriftlich enthalten sie z. T. Vorüberlieferungen, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen.]
1.101 Akten.; 1101 Akten.
Bestand
German
Karl Féaux de Lacroix, Geschichte der hohen Jagd im Sauerlande (Herzogtum Westfalen, Fürstentümer Wittgenstein), Dortmund 1913; Sauerländer Heimatbund (Hg.), Jagd und Wild im kurkölnischen Sauerland, Arnsberg 1988; Ralf Günther, Der Arnsberger Wald im Mittelalter. Forstgeschichte als Verfassungsgeschichte (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXII; Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung 20), Münster 1994.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.