Eberhard von Leimberg (Lamberg) wird auf 5 Jahre Bürger der Stadt Ulm mit der Verpflichtung bei vorzeitigem Rücktritt 500 Gulden zu bezahlen unter Bürgschaft des Sitz und Fritz von Steinheim (Stainhain) und des Beringer von Leimberg (Lamberg).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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