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Silvester Cleinbach von Zell unter Aichelberg, zu Kirchheim gef., weil er nachts zwischen elf und zwölf Uhr seinen Vater Thomas Cleinbach in dessen Schlafkammer, nachdem er die Haustür eingetreten, überfallen, dazu geflucht und geschimpft, seinen Vater geschlagen, ihn schließlich auf die Straße geschleift hatte, was ein solches Geschrei gab, dass die Nachbarn zusammenliefen und Frieden machen mussten, weil er ferner sein Stiefkind eine Hure geheißen und gesagt hatte, ihr Häuslein stünde auf dem "Albuch" [?], vor dem Stadtgericht durch den Untervogt peinlich beklagt, dazu verurteilt, künftig alle Zechen und Gesellschaften zu meiden, seinem Vater zu gehorchen und sich wohl zu verhalten, ferner dazu, seine Atzung zu bezahlen und an den drei folgenden Sonntagen nach seiner Freilassung im Anschluss an die Morgenpredigt vor versammelter Gemeinschaft zum Altar der Kirche zu gehen und dort kniend den Allmächtigen und seinen Vater - für sich - um Verzeihung bitten, wobei der Pfarrer für ihn beten und ihn ermahnen soll, verpflichtet sich zur Einhaltung und Ausführung aller genannter Bestimmungen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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