Wolf Reyser, B. zu Reutlingen, wegen begangener Wilfrevel - allein oder zusammen mit Michel Decker - vier Wochen zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung, Unkosten und eine Strafe von 25 fl zu bezahlen und sich außerdem zu verpflichten, künftig kein Waidwerk mehr auszüben, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, und schwört U.