Albrecht Heininger ("Heyninger"), Wirt zum Weißen Löwen, B. zu Göppingen, wohlverschuldeter Sachen wegen daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Herzog Christoph von Württemberg 50 fl Strafe zu geben (25 fl sofort bar und die restlichen 25 fl ein Jahr nach Ausstellung dieser Verschreibung) und schwört U. Dorsualvermerk des Kellers zu Göppingen, Jakob Gußmann, von 1560, Oktober 26, diese 50 fl Strafgeld richtig erhalten zu haben