Enderis Binder aus Kleinheppach (Clainheckpach), wegen Teilnahme am jüngsten Aufruhr der Bauern einer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch begnadigt sodann aber, wegen seines erneuten ungebührlichen Verhaltens, wider seinen Eid, landflüchtig geworden, doch abermals auf Fürbitte seiner guten Freunde und Gönner begnadigt und nach Hause zu Weib und Kindern eingelassen, erneuert die Erbhuldigung und gelobt unter Eid, sich fortan gehorsam und geziemend zu verhalten, nichts gegen das Fürstentum Württemberg zu unternehmen, vielmehr Anschläge, von denen er erfährt, ohne Verzug der Obrigkeit anzuzeigen und sich auch stets auf deren Seite zu stellen, ferner alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt zu überantworten und keine mehr außer einem Waid- und Bindermesser zu haben oder zu tragen. Bürgen (200 fl): Michel Egen, Schultheiß zu Rommelshausen (Rumeltzhusen), Jörg Schwilckin aus Beinstein (Banistan) und Christian Weber aus Großheppach [alles Kr. Waiblingen].