Hans Werner Reutter aus Aurich, erneut zu Vaihingen gef., angeklagt u.vom Stadtgericht dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter die rechte Hand abhaue, jedoch in Ansehung seiner Familie und auf Fürbitten etlicher vom Adel sowie auf sein Versprechen hin, sich zu bessern, abermals begnadigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem kürzesten Weg über den Rhein zu ziehen und zeitlebens ohne Begnadigung nicht mehr herüberzukommen, auch seine Atzung selbst zu bezahlen, und schwört U. Im Falle der Übertretung dieser Verschreibung soll er "ohne Recht" vom Nachrichter hingerichtet werden.