Jörg Wart aus Kemnat, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch nach etlichen Tagen auf seine Bitte mit der Auflage freigel., sich sein Leben lang nach christlicher Ordnung zu halten, weder um Heller noch Pfennig zu spielen, keine Wirtschaft zu betreiben, keine Gesellschaften in seinem Haus zu halten und ohne Erlaubnis der Obrigkeit keinen Wein auszuschenken noch in seinem Haus zu haben, außer dem zum Hausgebrauch notwendigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. J. Wart hatte trotz Verboten und Warnungen mehrmals zu verbotenen Zeiten in seinem Haus Wirtschaft gehalten, Wein ausgeschenkt und spielen lassen. Er hatte ferner am vergangenen Gründonnerstag das Sakrament empfangen und hätte deshalb den Tag zum Lobe Gottes verbringen sollen, aber Gesellschaft zu sich gezogen und den Tag leichtfertig mit Zechen und Spielen verbracht.