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Hans Stahel, seßhaft zu Würzbach, im Turm zu Wildbad gef., straffällig geworden, weil er sich mit einer Büchse in Feld und Wald aufgehalten und einen Auerhahn geschossen hatte, jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn einen Abtrag von 20 lb h zu bezahlen und seine Atzungs- und sonstigen Kosten selbst zu tragen sowie künftig alles Waidwerk zu meiden und auf den landesherrlichen Forst und die Wildfuhr zu achten, auch alle ihm bekannt werdenden Jagdfrevel dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, gelobt dies alles eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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