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Werner Trulieb, B. und Metzger zu Stuttgart, wegen Schuldenmachens und Landflucht zu Stuttgart gef. und gemäß der Landesordnung schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine, seiner Ehefrau und Freundschaft Bitten begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich künftig wohl zu verhalten und seine Gläubiger auf ihr Erfordern unverzüglich zufriedenzustellen, andernfalls alles auf sich zu nehmen, was das Recht, die Gebräuche und das alte Herkommen der Stadt Stuttgart gegen säumige Schuldner vorschreibt, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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