Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Lorenz Hauß, Bürger zu Diersheim und Gerichtsschöffe zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Sabina dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds des Bischofsheimer Gerichts 2 Pfund jährlichen Zinses von 40 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.