Erklärung des Buchdruckereibesitzers Hugo Loos, zugunsten des Brauereibesitzers August Heckmann. Loos gestattet Heckmann die Beibehaltung von zwei Öffnungen in der Grenzmauer, die die Grundstücke der Eigentümer Loos und Heckmann voneinander trennt. Notar: Dr. Karl Michels. Zeugen: die Gerichtsdiener Otto Gellendin und Wilhelm Schmitz. Beglaubigte Abschrift.

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Stadtarchiv Duisburg
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