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Graf Eberhard [V.] von Württemberg beurkundet das Urteil seines Hofgerichts in dem Streit Wilhelms von Urbach zu Altensteig und denen von Unterjettingen einer- sowie Hans von Gültlingen zu Sindlingen andererseits wegen des Viehtriebs.
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Graf Eberhard [V.] von Württemberg beurkundet das Urteil seines Hofgerichts in dem Streit Wilhelms von Urbach zu Altensteig und denen von Unterjettingen einer- sowie Hans von Gültlingen zu Sindlingen andererseits wegen des Viehtriebs.