Testament des Freiherrn Adolph Berghe von Trips, Herrn zu Tichelen, Warth, Kirchrath etc.: Die Bestimmungen beruhen auf der Urkunde des brabantischen Rats vom 1694 Dezember 10 (Urk. Nr. 200) und der Urkunde des Erzbischofs zu Köln vom 11. Juli d.J. (nicht erhalten), über seine (Lehns)Güter frei verfügen zu können. Es folgen Verfügungen über sein Begräbnis ( wie seine Vorfahren) in Pfarrkirche zu Huyes, Mess-Stiftungen in Huyes und Kirchrath (Kerkrade, von Trips benefizierte Kapelle), in der Kapelle der Herrschaft Warth, bei Klöstern in Randerath, Aldenhoven, Linnich, Aachen sowie Armenstiftungen. Er setzt als seine Erben für die (nicht genannten) Güter ein: Johann Heinrich Adam Christoph Josef Berghe von Trips zu Niederlinter (Sohn von Johann Franz Freiherrn von Trips zu Niederlinter und Philippina Isabella Clara von Spies ) und seinen Bruder Adolph Sigismund Carl Constantin. Das Testament wurde vor den Aachener Schöffen am 16. November 1726 eröffnet.