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Klage gegen die Besteuerungjül. Untertanen in den Dörfern Kuchenheim und Stotzheim (Stadt Euskirchen). Auf Anordnung des Koadjutors hat der mitbeklagte Amtsverwalter im Juli 1606 den jül. Untertanen Johann Fuchs, Palm Mey, Peter Mey und Steffan Viltz, dem jül. Schultheißen zu Kuchenheim, Ländereien, Feldfrüchte, Schafe und Gewinn und Gewerb gepfändet sowie Kaspar Schorn gefangen auf das Haus zu Hardt geführt. Nach den alten Weistümern habe der Kläger das Recht, in den streitigen Orten einen Schultheißen und Gerichtspersonen einzustellen. Zu Kuchenheim besäßen die jül. Untertanen auch eine eigene Kirche mit einem eigenen Pfarrherrn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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