Der Gastwirt Zu den Drei Weißen Schwänen [abgegangene Wirtschaft, Bereich Weinhof 15] und Ulmer Bürger Johann Friedrich Drexler bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz 281/1 und 281/3] Johann von Knöringen [Oberknöringen Stadt Burgau/Lkr. Günzburg] den halben Teil einer Au der Kommende an der Iller, die Alber genannt wird [heute Gemarkung Neu-Ulm], zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören 9,25 Jauchert Wiesen und Baumgarten. Die andere Hälfte der Au besitzt derzeit der Ulmer Bürger Johann Riedmayer. Er verpflichtet sich, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jährlich 2 Gulden und 4 Heller Grundzins sowie 1 Gulden für die Steuer zu entrichten. Er oder seine Erben können das Erbrecht an der Au an geeignete Personen, die auch den Kommendevorstehern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es dadurch oder auf andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1,75 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.