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3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
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Die Schriftgutüberlieferung der Justiz- und Finanzverwaltung des heutigen Landesteils Nordrhein stammt aus den hier tätigen Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Steuer- und Zollbehörden. Diese sind seit dem Übergang an den preußischen Staat 1815 staatliche Dienststellen, heute überwiegend Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Finanzverwaltung gehören diese Dienststellen zum Teil zum Bund; Ausnahmen waren bis 1919 vor allem große Teile der Steuerverwaltung, die entweder in kommunaler Trägerschaft geführt oder innerhalb der Behörden der Bezirksregierungen und Landratsämter (siehe Abschnitt 2 ”Verwaltungsbehörden...“) angesiedelt waren, sowie bis 1926 einige kommunale Gewerbegerichte. Zur Schriftgutüberlieferung der Behörden und Dienststellen von Justiz und Finanzverwaltung gehören auch die Urkundenüberlieferung der Notare sowie die Bücher und Akten der Grundbuchämter (Grundbücher und Grundakten). Aus arbeitsökonomischen Gründen sind die Gerichtsbehörden der französischen Zeit mit ihrer - in der Regel fragmentarischen - Überlieferung seit 1795 ebenfalls hier aufgenommen. Der Bestand der Notarsurkunden setzt mit Einzelstücken des 17. Jahrhunderts ein, gewinnt ab etwa 1790 eine gewisse Dichte und Flächendeckung für das Rheinland und endet 1949. Für die Einsichtnahme in die Akten der Justiz und Finanzverwaltung im Lesesaal ist eine Vorbestellung mit 2 Tagen (ggf. telefonische Vorbestellung: 0211-22065-200 oder per E-Mail: rheinland.lesesaal@lav.nrw.de. Relativ groß ist der Anteil an jüngeren Akten, Urkunden und Büchern, die derzeit noch einer Benutzungssperre unterliegen, für die aber oft unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondergenehmigung zur Einsichtnahme erteilt werden kann. Die bei den Beständen angebrachten Querverweise und Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Die Angaben Jahreszahlen mit Querstrich (z.B. 1965/1967) bei den Behördenleitungen sind nur Nachweisungen aus den zur Verfügung stehenden Behördenverzeichnissen. Die Einsichtnahme in unverzeichnete Archivunterlagen ist nicht möglich. Da die Angaben zur Behördengeschichte bei manchen Behörden erst im Aufbau sind und kontinuierlich optimiert werden sollen, sind Ergänzungen, Korrekturen und Anregungen stets willkommen. Bitte richten Sie diese an rheinland@lav.nrw.de.