Kaiser Karl IV. tut wegen der nützlichen und willigen Dienste, die ihm und dem reichen Philipp von Pickenbach, Bruder des deutschen Hauses unser Frauen Ordens des Spitals zu Jerusalem, Komtur zu Mergentheim, von desselben Ordens wegen zu Rom und Italien getan hat, den Bürgern von Mergentheim die Gnade, dass sie vor kein Landgericht oder anderes auswärtiges weltliches Gericht sollen geladen werden, außer im Falle der Rechtsverweigerung vor dem Richter zu Mergentheim.