Zeisolf von Adelsheim entscheidet als Vorsitzender des Mannengerichts des Kraft von Hohenlohe zu Öhringen (Oringen) in der Stube des Rathauses mit den 21 genannten Lehenmannen, das am Montag nach dem Oberostentag (= 10 .I.) stattfand, den Streit zwischen Heinrich von Crailsheim (Creulshein), Bevollmächtigter Krafts von Hohenlohe, gegen Burkhard Kemnater wegen des hohenlohischen Mannlehens, das Heinrich Zehe besessen, und das nach seinem Tode ohne männliche Erben an Hohenlohe heimgefallen sei. Der Beklagte erklärt dagegen, dass seiner Hausfrau, der Witwe Heinrich Zehe's, 600 Gulden darauf verschrieben seien. Ebenso erklären Wolf von Hoppingen und Jörg von Scheppach als Tochtermänner Heinrich Zehe's, dass Ulrich und Friedrich von Hohenlohe den Zehnten zu Jagstheim von Heinrich Zehe verkauft hätten und derselbe den Töchtern geliehen werden solle. Das Urteil geht dahin, dass den Töchtern bzw. ihren Lehenträgern die zwei Teile des Zehnten zu Jagstheim geliehen werden sollen (auf Grund des Kaufbriefs), dass dagegen die andern Güter zu Onolzheim, Schönbrunn und der Zehnte zu Ochshalden dem Herrn von Hohenlohe als freies Mannlehen verfallen seien.