Jörg Wolff, seßhaft zu Bonlanden, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte freigel. und weiterer Strafe mit der Auflage entledigt, künftig ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Artikel zu halten, und schwört U.