Conrad, Abt des Klosters St. Peter und Paul in Paderborn, trannsumiert als päpstlicher Beauftragter die Bulle Papst Urband VI. zum Schutz des Nonnenklosters in Lemgo datum Perusii VIII. kalendas julii pontificatus nostri anno undecimo (1388 Juni 24)(vgl. Nr. 255) und: Papst Urban an den Abt des Klosters St. Peter und Paul in Paderborn: Bischof Otto von Paderborn seligen Andenkens hat der Priorin und dem Konvent im Ort Lode in der Diözese Minden wegen Anfeindungen und anderer Vorkommnisse erlaubt, nach der Stadt Lemgo überzuzsiedeln, wo sie ein neus Kloster bauten und während mehr als 70 Jahren nach der Regel des Predigerordens lebten, was vom apostolischen Stuhl genehmigt wurde. Wie ihm neulich von der Priorin und dem Konvent mitgeteilt wurde, habe der Bischof zur Erleichterung ihrer überaus großen Armut das ihm zustehende Patronat über die Pfarrkirche zu Lemgo mit den zugehörigen Kapellen mit allen Rechten und Zubehörungen ihnen unter bestimmten Bedingungen überwiesen, wie aus den betreffenden Erlassen hervorgehe. Diese Schenkung haben sie mehr als 70 Jahre besessen. In dem neuen Kloster pflegen eine Priorin und höchstens 60 Schwestern zu residieren. Sie sind sehr arm und auf Schenkungen angewiesen, einige andere Kapellen und Altäre in derselben Kirche sind zu ihrer Erhaltung bestimmt. Um vor Beslästigungen sicher zu sein, bitten Priorin und Konvent, ihre Kirche mit ihren alten und neuen Kapellen und Altären, deren Zahl sich auf 20 belaufe und den Betrag von 50 Mark Silbers an Einkünften nach der gemeinen Schätzung jährlich nicht übersteige, nochmals zu bestätigen durch eine beständige Einverleibung. Da er von diesen Dingen keine sichere Kenntnis hat, beauftragt er ihn, die nachgesuchte Einverleibung vorzunehmen und Priorin und Konvent anzuweisen, daß sie von den gedachten Einkünften einen Vikar zur Besorgung des Gottesdienstes an der Pfarrkirche und deren Kapellen und Altären zu halten und zur Zahlung seiner Episkopalgebühren und Erfüllung seiner sonstigen Pflichten in Stand zu setzen haben. Datum Rome apud Sanctum Petrum idus octobris pontificatus nostri anno decimo (1388 Oktober 15). Infolge dieses Auftrages inkorporiert er die genannte Kirche mit ihren alten und neuen Kapellen und Altären und allen Rechten und Zubehörungen und bestimmt Johann de Lodere zum beständigen Vikar der Pfarrkirche mit den für ihn und seine Nachfolger bestimmten Einkünften. Acta fuerunt hec Paderborne in domo habitationis nostre anno domini 1389 indictione duodecima mensis julii vicesimatercia hora sexta vel quasi pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Urbani pape predicti anno duodecimo. Zeugen: Johann Greve, Domherr der Mindener Kirche, Detmar Nagel, Presbyter der Paderborner Diözese, und Gerhard Aurifaber, Bürger in Paderborn. Unterschrieben von dem kaiserlichen Notar Arnold de Cosveldia, Geistlicher der Diözese Münster. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.