Kontroverse zwischen dem Mühldorfer Stadtrichter als Propst auf den Wäldern und dem Pfleger zu Mörmoosen über die Nachlassversiegelung und -inventur bei dem verst. salzb. Urbarsmann Peter Unnutz, zu deren Vornahme und Konfiszierung des Vermögens der Pfleger deshalb berechtigt zu sein glaubt, weil des Unnutz einziger Sohn Wiedertäufer geworden und nach Mähren gezogen sei.