Kläger: Dr. med. Peter Hollander, fürstlich holsteinischer "Leib-Medicus" in Flensburg, namens der Erben des Lt. Johann Schulte, Ratsherr und Hauptmann zu Bergedorf.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati des solvendo cum clausula (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Bezahlung von 1362 Mark an die Erben des Johann Schulte, der als Pächter und Verwalter des Amts Bergedorf Baukosten nicht ersetzt bekommen hatte und dem die Grundeigentümer in Neuengamme und Kirchwerder weniger "Holzgeld"-Steuer entrichtet hatten als im Bergedorfer Visitations-Rezess von 1593 vorgesehen