Das von sämtlichen Gemeindevorstehern zu Mühlhausen eingereichte Gesuch, das von zwei der vorigen Ortsherren für Witwen und alte ledige Bürgerstöchter legierte Haus verkaufen und den Erlös zu Kapital anlegen, sodann das jährliche Interesse auf eine angemessene Weise verwenden zu dürfen (Mühlhausen)