Bischof Arnold von Lübeck absolviert laut einer angeführten Urkunde des Papstes Pius II. von 1462 Juni 12 verschiedene namentlich genannte Lüneburger Geistliche von den gegen sie ergangenen Urteilen und Strafen wegen Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen während des Interdikts über Lüneburg.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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