Die Landstände und Städte der Oberlausitz bitten König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen von der von ihm geforderten Erbhuldigung der Stände an ihren Landvogt Sigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín) sowie an den Niederlausitzer Landvogt, Heinrich III. von Plauen, abzusehen.