Henne von Erlebach, den man nennt von Wilbach, bekennt, auf seine Forderung von 1070 Gulden, welche ihm die Erben der Grafschaft und Herrschaft Falksteyn und Mintzenbg. schuldig seien, von Frau Anna von Solmiß, Gräfin zu Sayn, Witwe, 500 guter schwerer Rheinischer Gulden in Abschlag erhalten zu haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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