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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 3. Die Bekenntnisgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg >> 3.3 Einzelne Tätigkeitsfelder >> 3.3.1 Publizistik
1946-1967
Enthält:
- Entschließungen und Verlautbarungen zu kirchen- und gesellschaftspolitischen Themen der deutschen Nachkriegszeit
- Einladungen und Programme zu Tagungen
- Berichte und Referate von Tagungen
- Rundschreiben und -briefe an die Vertrauensleute der Bekenntnisgemeinschaft und Bezirksleiter der Kirchlich-theologischen Arbeitskreise
Darin:
- Gemeinsamer Hirtenbrief der kath. Bischöfe Westdeutschlands zum religiös-sittlichen Wiederaufbau der Gemeinden vom 27.03.1946
- Flugblätter der Bekennenden Kirche, Nr. 12 vom 08.04.1948: Ein Wort zur Judenfrage
- Erklärung des LBR zur Kandidatur von Prof. Karl Fezer zum Landeskirchentag 1948
- Entschließung des Bruderrats der EKD (Reichsbruderrat) zur Grundordnung der EKD vom 14.07.1948 in Eisenach und Erklärung des württembergischen LBR zu dieser Entschließung vom 26.07.1946
Kirchlich-theologische Arbeitskreise
Katholische Kirche
Judenverfolgung
EKD, Grundordnung
Evang. Landeskirche in Württemberg, Landeskirchentag/Landessynode
EKD, Bruderrat
Reichsbruderrat s. a. EKD, Bruderrat
Bekennende Kirche, Flugblätter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.