Die bei den Herzoglichen Oberforstämtern Brennholz-Factoreien und Verwaltungen zum Verkauf ausgesetzte Brennholz und was wegen Verwendung des Gelderlöses disponiert worden betr., desgleichen den Verkauf außer Lands und Abgabe in Kammeranschlag an Personen von der Kanzlei und andern betr.