Notiz über einen Vertrag zwischen Hans von Gemmingen, Vogt zu Germersheim, von Amts wegen einer- und Friedrich von Fleckenstein, Ritter, andererseits: [1.] Die Durchsuchungen zu Lembach (Lenbach), die nach Aussage des Vogts von Germersheim die Suche nach Mördern und Übeltätern im Wirtshaus betraf, waren in Ordnung und keine gewaltsame Hausdurchsuchung (hußsuch), die wegen Friedrich oder seinem Knecht Henslin (Hennslin) geschehen sei. [2.] Wegen der Abgaben mancher Hintersassens, die der Vogt in der Meinung verhindert hatte, dass sie keiner anderen Herrschaft Fron oder Dienst tun sollen, wird bestimmt, dass derjenige zu "Stein" Friedrich jährlich 10 Schilling Pfennige und ein Huhn für Leibsbede, Fron und Dienst gibt, die beiden zu "Rode" geben je 5 Schilling und ein Huhn. [3.] Der Schirm und Schirmhafer von Lembach, den der Vogt als Erbschirm zu Kleeburg und Friedrich als anderweitigen Schirm für den Amtsmann des Unterlandvogts haben wollte, geht bis auf Widerruf nach Bischweiler. [4.] Der Keller im Amt Kleeburg soll diejenigen, die er bisher in Schirm genommen hat, in diesem behalten, zukünftig jedoch Friedrichs Leute nur mit dessen Einwilligung aufnehmen. [5.] Bezüglich etlicher näher aufgeführter Streitpunkte, die Friedrich mit den Zollschreibern und Ämtern Seltz (Sels) und Kleeburg hatte, soll die Schlichtung durch den Unterlandvogt im Elsass, Götz von Adelsheim, gelten und vor dem Zinsmeister Emerich Ritter zu Ende gebracht werden. Erwähnt werden dabei u. a. Bußen, Hauptrechte, eine Pfandschaft von denen von Lichtenberg, ein Kalkofenpächter namens Benedikt und Heinrich Sommer. [6.] Damit sind beide Parteien miteinander geschlichtet, wobei Henslins frühere Verschreibung weiterhin gilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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