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Johann Georg (Ioannes Georgius) Zimmermann, fuldischer Sekretär
in Strafsachen (in criminalibus secretarius) und kaiserlicher
Hofpfalzgraf (sacri ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1771-1780
1772 Juli 14
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel, mit blau-gelber Kordel angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt haec omnia Fulda 14ta Julii anno Christi Redemptoris nostri millesimo septingentesimo septuagesimo secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg (Ioannes Georgius) Zimmermann, fuldischer Sekretär in Strafsachen (in criminalibus secretarius) und kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii caesarei comes), bekundet, dass ihm einst durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff (Ioanne Hugone libero barone de Walderdorff), der mainzischer und trierischer Domkapitular war, das von Kaiser Leopold I. herrührende Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin Johann Kaspar Ignaz (Ioannem Casparum Ignatium) Schultheiss, Statthalter (satrapam) in Romsthal [Romstall], vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Johann Schultheiss den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser Joseph II., dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein Notarszeichen verliehen. Damit besitzt Johann Schultheiss das Recht, auf dem ganzen Reichsgebiet Amt und Tätigkeiten eines kaiserlichen Notars auszuüben. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg werden in der für Johann Schultheiss ausgestellten Urkunde genau geregelt. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des großen Notarssiegels Johann Zimmermanns. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, 5. und 6. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1772 Juli 14 7._...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joannes Georgius Zimmermann / comes palatinus caesareus manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: (Balthasar Boxberger notarius / caesareus publicus et iuratus qua testis rogatus manu propria
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in fidem praemissorum attestor / W. Welle satrapa salis monasteriensis / ad hunc actum legitimo modo / requisitus manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Georg Zimmermann
Das Lacksiegel zeigt das an Johann Kaspar Ignaz Schultheiss verliehene Notarszeichen.
Vgl. zu Johann Georg Zimmermann Nr. 2359 und Nr. 2365.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.